Die Schlichtungsstelle
Im Falle eines Falles hilft der objektive Experte
Obwohl die Sparkassen bestrebt sind, sich stets fair zu verhalten, sind Meinungsverschiedenheiten nie ganz auszuschließen. Falls diese nicht vor Ort geklärt werden können, kann die Schlichtungsstelle der Sparkassen eingeschaltet werden.
Durch die Inanspruchnahme des Schlichters, der im Übrigen ein unabhängiger Experte ist, sind Sie
allerdings zu nichts verpflichtet: Wenn Sie mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden sind,
steht Ihnen trotzdem der Rechtsweg offen.
Wenn die Voraussetzungen für eine Schlichtungsentscheidung vorliegen, haben die Sparkassen
bei Beschwerden von Verbrauchern den Schlichterspruch bis zu einem Streitwert von 5.112,92
Euro (10.000 DM) verbindlich zu akzeptieren (Schlichtungsverfahren). Bei höheren Streitwerten
sowie bei Beschwerden von Geschäftskunden kann der Schlichter Vergleichsvorschläge machen
(Vermittlungsverfahren).
Zuständigkeit der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle kann bei Beanstandungen im Rahmen der privaten oder beruflichen
Geschäftsverbindungen mit einer Sparkasse in Hessen oder Thüringen eingeschaltet werden. Bei
Beschwerden, die grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU betreffen, kann auf
Kundenwunsch alternativ zum Schlichtungsverfahren der Bundesbank die Schlichtungsstelle
eingeschaltet werden. Ein Verfahren kann nicht stattfinden, wenn die Sache bereits einer
Behörde bzw. einem Gericht anhängig ist oder war. Ein Schlichtungsspruch ist z.B. auch
ausgeschlossen, wenn der Beschwerdewert 5.112,92 Euro (10.000 DM) übersteigt oder eine
Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden ist.
Kontakt Schlichtungsstelle
Schreiben Sie an den
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
- Schlichtungsstelle -
Bonifaciusstraße 15
99084 Erfurt
Sparkassen
Verbundrating im Überblick
| FITCH | S+P | |
| Langfristige Verbindlich- keiten | A+ | A |
| Kurzfristige Verbindlich- keiten | F1+ | A-1 |
| Ausblick | stabil | stabil |
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