Die Schlichtungsstelle
Im Falle eines Falles hilft der objektive Experte.
Obwohl die Sparkassen bestrebt sind, sich stets fair zu verhalten, sind Meinungsverschiedenheiten nie ganz auszuschließen. Falls diese nicht vor Ort geklärt werden können, kann die Schlichtungsstelle der Sparkassen eingeschaltet werden.
Durch die Inanspruchnahme des Schlichters, der im Übrigen ein unabhängiger Experte ist, sind Sie
allerdings zu nichts verpflichtet: Wenn Sie mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden sind,
steht Ihnen trotzdem der Rechtsweg offen.
Wenn die Voraussetzungen für eine Schlichtungsentscheidung vorliegen, haben die Sparkassen
bei Beschwerden von Verbrauchern den Schlichterspruch bis zu einem Streitwert von 5.112,92
Euro (10.000 DM) verbindlich zu akzeptieren (Schlichtungsverfahren). Bei höheren Streitwerten
sowie bei Beschwerden von Geschäftskunden kann die Schlichtungsstelle Vergleichsvorschläge machen
(Vermittlungsverfahren).
Schlichter
Die Vorverfahren sowie die Vermittlungsverfahren werden von den damit betrauten Mitarbeitern des Verbandes, Jens Bender und Dr. Andreas Hort, beide Volljuristen, betreut.
Kann im Vorverfahren eine Verbraucherbeschwerde bis zu einem Streitwert von 5.112,92 Euro nicht erledigt werden, erfolgt die Abgabe an den Schlichter Staatssekretär a.D. Ass. jur. Dr. Rainer Spaeth.
Kontakt Schlichtungsstelle
Schreiben Sie an den
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
- Schlichtungsstelle -
Bonifaciusstraße 15
99084 Erfurt
Sparkassen
Verbundrating im Überblick
| FITCH | S+P | |
| Langfristige Verbindlich- keiten | A+ | A |
| Kurzfristige Verbindlich- keiten | F1+ | A-1 |
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